Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Allgemeines, Geltungsbereich

 

1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Kauf-, Dienstleistungs- und Werkverträge. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB

 

1.2 Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. 

 

2) Bestellungen, Angebote, Unterlagen

 

2.1 Verbindliche Bestellungen können bei uns schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail eingereicht werden. Die Bestellung muss die genaue Bezeichnung des Produktes, Bestellmenge, Bestellpreis, das gewünschte Lieferdatum, Rechnungs- und Lieferadresse, sowie mögliche spezielle Wünsche im Umgang mit der Fracht enthalten. Jede bei uns eingehende Kundenbestellung ist ein Vertragsangebot des Kunden, zum Zustandekommen eines Kaufvertrages ist eine schriftliche Annahme erforderlich. 

 

2.2 Unsere Angebote sind nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich erteilt haben. Die Annahme durch den Kunden soll schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend.

 

2.3 Kostenvoranschläge, Zeichnungen sowie andere an den Kunden übersandte Unterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden.

 

3) Produktänderungen, Mengenabweichungen, Teilleistungen

 

3.1 Geliefert wird exakt die bestellte Menge. Als geliefert gilt der sich aus dem Lieferschein bei Versand ergebene Umfang der Ware, sofern der Besteller nicht die Unrichtigkeit dieses Lieferscheins beweist. Bei kundenspezifischen Anfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig.

 

3.2 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

 

4) Preise, Zahlungsbedingungen

 

4.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“ zuzüglich den tatsächlich anfallenden Kosten für Fracht und Verpackung, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern bezüglich der Versandkosten nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

4.2 Unsere Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Für jede Mahnung berechnen wir eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 15 Euro. Ist der Rechnungsbetrag auch 30 Tage nach Fälligkeit ganz oder teilweise noch nicht beglichen, so sind wir ab diesem Zeitpunkt berechtigt, auf die noch offene Forderung Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszins zu verlangen. 

 

4.3 Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Leistungsverweigerung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte kann der Kunde nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis geltend machen.

 

4.4 Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Eine Entgegennahme erfolgt allenfalls erfüllungshalber. Etwaige durch die Wahl des Zahlungsmittels zusätzlich anfallende Kosten trägt der Kunde.

 

5) Fristen, Termine

 

5.1 Lieferfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.

 

5.2 Verschieben sich vereinbarte Termine, hierzu zählen auch Installations- oder Schulungstermine, aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, hat er uns die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen zu ersetzen.

 

5.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns – auch innerhalb des Verzuges – die Leistungserbringung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen gleich alle Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und durch die uns die Erbringung der Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg und bewaffnete Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen. Dauert die Verzögerung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, wenn er nachweist, dass die völlige oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat.

 

5.4 Für den Fall, dass ein Insolvenzantrag bzgl. des Bestellers gestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Liquidation betrieben wird, oder im Falle ähnlicher Vorgänge, wie z. B. einer Mitteilung des Bestellers bzgl. seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit sind wir befugt, sämtliche noch nicht ausgeführten Teile offener Bestellungen auf Kosten des Bestellers zu stornieren, ohne das diesbezüglich irgendeine Haftung für die dem Besteller entstehenden Folgen besteht.

 

5.5 Im Falle berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers sind wir befugt, Versand und/oder Produktion bestellter Ware nur noch gegen Vorkasse vorzunehmen.

 

6) Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt „ab Werk“ (Incoterm 2020: EXW). Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht also im Zeitpunkt ihrer Übergabe an den Kunden auf unserem Gelände auf diesen über. Im Fall eines Versendungskaufs geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben.

 

7) Eigentumsvorbehalt

 

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor (Vorbehaltsware).

 

7.2 Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsverkehrs an seine Kunden zu veräußern. Die dafür gegen seinen Kunden erlangte Kaufpreisforderung tritt der Kunde hiermit jeweils unverzüglich an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. 

 

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern er nicht selbst nachweislich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zum Neuwert gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und andere Schäden, die bei Gebrauch und Lagerung entstehen können, zu versichern.

 

7.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nur für den Fall eines erheblichen Zahlungsverzugs zu verwerten und auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

8) Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware entsprechend § 377 I HGB unverzüglich nach der Ablieferung eingehend zu untersuchen und etwaige Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als mangelfrei abgenommen, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, sofern der Kunde verdeckte Mängel nicht unverzüglich nach ihrer Aufdeckung rügt.

 

9) Sachmängelgewährleistung

 

9.1 Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Kunde zunächst auf die Nacherfüllungsansprüche beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

 

9.2 Der Kunde hat uns die mangelhafte Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

 

9.3 Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche beträgt 1 Jahr ab Übergabe der Ware an den Kunden.

 

9.4 Soweit wir vereinbarungsgemäß gebrauchte Gegenstände liefern, sind Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen. 

 

9.5 Ansprüche aufgrund etwaiger schriftlicher Zusicherungen bestimmter Eigenschaften der Ware oder aus etwaigen unabhängigen Garantieversprechen bleiben unberührt.

 

10) Haftung, Haftungsbegrenzung

 

10.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

 

10.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

10.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

11) Entsorgung von Elektro-Altgeräten

 

Der Kunde wird die gelieferten Geräte bei Nutzungsende auf seine Kosten und in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften entsorgen. Hierzu erfolgt eine Freistellung des Herstellers (Anm.: oder Lieferanten) von der Rücknahmepflicht sowie diesbezüglicher Ansprüche Dritter (§ 10 II ElektroG). 

 

12) Erfüllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht

 

12.1 Erfüllungsort ist 51503 Rösrath.

 

12.2 Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird – soweit zulässig – Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Zusätzlich sind wir berechtigt, den Kunden auch am Ort seines Geschäftssitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

 

12.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

 

12.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden so vereinbaren die Parteien, dass diese Bestimmung durch eine entsprechende neue Bestimmung ersetzt wird, die soweit möglich dem rechtlichen und wirtschaftlichen Regelungsgehalt der ungültigen Bestimmung entspricht. Der Rest der Vereinbarung bleibt gleichwohl wirksam.